6 Mitgliedschaft / Nutzungsberechtigungen / Beiträge (R4/0)
6.1 Aufnahmeprozedere
Aufnahmewerber haben vor Erledigung des Aufnahmeantrages die „Standreife“ nachzuweisen.
Antragsformular von der Homepage (www.lha.at, „Aufnahmeantrag“) herunterladen, ausfüllen und Termin für die Standreife/Schulung vereinbaren: Telefonnummer 0699 1716 7263 (Thomas Gokl).
Schulungsinhalt: Theroie (Einführung in Waffenrecht und LHA Standordnung) und Praxis (Schießen mit eigener Waffe).
Ausgefüllter Aufnahmeantrag, 2 Photos, eigene Waffe und Munition sind zur Schulung mitzubringen. Aufnahmewerber, die mit Feuerwaffen zu schießen beabsichtigen, müssen dem Antrag eine Kopie der notwendigen Waffenrechtsdokumente: Waffenbesitzkarte, Waffenpass, Jagdkarte, Genehmigungen z.B. für die Verwendung eines Schalldämpfers, … , auch Kopien von Registrierungsbestätigungen von Gewehren, mit denen man auf dem Gelände des LHA zu schießen beabsichtigt, beilegen.
Der Kursbeitrag (derzeit 30,-€) wird bei Kursbeginn bar eingehoben.
Erst wenn der Schulungsleiter die erforderliche „Standreife“ mit Unterschrift und Datum im Aufnahmeantrag bestätigt und an den Vorstand weiterleitet, wird der Aufnahmeantrag vom Vorstand weiter bearbeitet.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand in der nächsten Vorstandssitzung.
Ist man im Vorstand über die positive Erledigung des Antrages nicht einig, wird der Aufnahmewerber schriftlich zu einer Anhörung eingeladen.
6.2 Mitgliedschaft / Beiträge
Eine neue Mitgliedschaft gilt zunächst für ein Jahr (Probejahr) und geht, wenn vom Vorstand keine anders lautende Benachrichtigung (eingeschrieben) ergeht, nach einem Jahr in eine unbefristete Mitgliedschaft über.
Im Probejahr werden auf Bedarf vom Vorstand Bestätigungen für die Mitgliedschaft ausgestellt, aber keine Befürwortungen für Anträge auf Erweiterung einer WBK bzw. Anträge auf Aufhebung eines Waffenverbotes wegen Zivildienst ausgesprochen.
Jahres-Mitgliedsbeiträge und einmalige Aufnahmegebühr
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Mitglieder |
Jahresbeitag |
Aufnahmegeb. |
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Mitgliedschaft (Sport + Jagd) |
200,00 € |
200,00 € |
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Mitgliedschaft (Sport oder Jagd) |
160,00 € |
200,00 € |
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Mitgliedschaft (ab 65 Jahre) |
160,00 € |
100,00 € |
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Invalide, mit Ausweis ab 50% Behinderung |
100,00 € |
100,00 € |
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Ehegatte / Ehegattin im gemeinsamen Haushalt |
80,00 € |
100,00 € |
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Studenten (20 bis 27 Jahre) |
80,00 € |
100,00 € |
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Schüler, Lehrlinge (16 bis 19 Jahre) |
60,00 € |
80,00 € |
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Schulpflichtige ( 6 bis 15 Jahre) |
40,00 € |
50,00 € |
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Pauschalen für Training bei LHA |
Jahresbeitrag |
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Keine Mitgliedschaft, Keine Meldung beim LSV |
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Vereinspauschale (nur mit Nutzungsvertrag LHA/Gastverein) |
80,00 € |
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Kaderpauschale (Kaderschützen nur mit Vorstands-Vereinbarung |
100,00 € |
Versand der Zahlscheine / Zahlungsaufforderung bis Mitte Jänner im neuen Geschäftsjahr.
Zahlung laut Satzung bis spätestens Ende März.
Personenbezogene Mitgliedsbeiträge an Verbände (z.B.: OÖ – Landesschützenverband) werden mit der Beitragsvorschreibung zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Wiedereintritt in den LHA wird bei Nachweis (Zahlschein) eine bereits bezahlte Aufnahmegebühr angerechnet.
Bei unterjährigem Eintritt wird der vorgeschriebene Mitgliedsbeitrag um die bereits verstrichenen „Quartalsbeträge“ reduziert.
6.3 Vereinspauschale
Diese Sonder-Vereinbarung gilt nur für Mitglieder von Vereinen, wenn der Verein mit dem LHA eine „Vereinbarung zur Nutzung der Infrastruktur des LHA“ abgeschlossen hat.
Der Verein bezahlt eine monatliche Nutzungsgebühr, jedes an den LHA gemeldete Vereinsmitglied bezahlt an den LHA für die Nutzung von Schießanlagen eine Jahrespauschale.
Mit dieser Vereinbarung wird Vereinen, die ihr Vereinslokal und/oder die Schießstätte (wegen „Umstrukturierungen“ ihrer bisherigen Quartiergeber) verloren haben, unter Beibehaltung ihrer bisherigen Vereinsstruktur, die Aufrechterhaltung des Vereinslebens und des Sportbetriebes auf dem Gelände des LHA ermöglicht. (Beispiele: LPSV-OÖ, HSV Linz)
Die Jahrespauschale beträgt 80,- € pro Person und erlaubt die Nutzung von LHA Schießanlagen laut Regel R6/1.
6.4 Pauschale für Waffenhändler / Büchsenmacher / Kommerzielle Anwender
Waffenhändler / Büchsenmacher können, bei Vorlage der Konzession bzw. des Gewerbescheins, mit dem Vorstand des LHA eine Vereinbarung für das Einschießen von Waffen abschließen.
Waffenhändler und Büchsenmacher sollten nach Möglichkeit die standdienstfreie Zeit nutzen.
Ist dies nicht möglich, ist beim Standdienst Schießzeit zu reservieren.
Sonderregelung: Blockzeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr an Werktagen (siehe auch Punkt 3 „Schießzeiten, Teilnahme am Schießbetrieb R1/0“).