Standdienst – allgemein

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Standdienst (R4/0)

Standdienstmitarbeiter finden im Ordner „Standdienst“ alle für ihre Tätigkeit wichtigen Unterlagen bzw. Informationen. – Sollten sich bei der Arbeit des Standdienstes im Ordner nicht geregelte Fragestellungen ergeben, ersucht die Vereinsleitung um umgehende Mitteilung, damit auch diese Fragen beantwortet / geregelt werden können.

Aufgaben:

1. An- und Abmeldung von Gastschützen:

a. Aufnahme / Kontrolle der persönlichen Daten im „Standdienstprotokoll“.

b. Kontrolle waffenrechtlicher Dokumente bzw. gültiger Jagdkarten.

Ohne Zahlungsabschnitt für das laufende Jahr ist eine Jagdkarte ungültig!

Ohne Beitragsmarke für das laufende Jahr ist ein „Mitgliedsausweis“ nicht aktuell

– daher ungültig.

c. Inkasso der Standgebühr.

d. Ausgabe der Scheibenträger (mit einer Einsteckscheibe)

e. Rücknahme der Scheibenträger.

f. Auf Wunsch: Verkauf von Gehörschutz (Ohr-Stoppeln)

g. Verkauf von Zusatzscheiben und/oder Scheibenutensilien.

h. Ausgabe und Rücknahme der Transponder (siehe R06, R06/1)

2. Überwachung / Kontrolle der Einhaltung der Standordnung.

Der Standdienst ist berechtigt Verstöße gegen die Stanordnung mit Platzverweise zu ahnden.

Jedenfalls ist Meldung an den Vorstand zu erstatten.

3. Kontrolle der Schießanlagen vor und nach dem Schiessen.

Dokumentation von Schäden und Meldung von Schäden an Schießanlagen bzw.

LHA – Eigentum an den zuständigen Spartenleiter bzw. die Vereinsleitung.

4. Behebung geringfügiger Mängel auf den Schießanlagen mit Dokumentation der Tätigkeit.

5. Bestellvorschlag für Utensilien zum Schießbetrieb:

Scheiben, Klebebänder, Scheibenträger, Scheibenpflaster, Gehörschutz, …

6. Tägliche Abrechnung der Standgebühren mit Kontrolle der Kassa.

7. Kontrolle von Schützen, die ohne Anmeldung beim Standdienst schießen.

Die Weitergabe eines Schlüssels an eine Person, die nicht im Besitz einer gültigen Nutzungsberechtigung des LHA ist, wird ausnahmslos mit Platzverweis, im Wiederholungsfall ersatzlos mit Entzug der Nutzungsberechtigung geahndet!

Hinweise für den reibungslosen Ablauf des Schießbetriebes:

Bei starkem Andrang auf Schießständen (z.B.: 115m-Stände), der zu längeren Wartezeiten führen würde, ist der Standdienst berechtigt, die Schießzeit pro Schützen auf kleinere Einheiten (z.B. 1/2 Stunde) zu beschränken.

Für Mitglieder, die den Beitrag für das laufende Geschäftsjahr entrichtet haben, ist die Benutzung von Schießanlagen gemäß Tabelle „Zutrittsberechtigungen R6/1“  kostenfrei. Um einen geregelten Betrieb während der Standdienstzeiten und weitgehende Gleichbehandlung zu gewährleisten sind diese Personen verpflichtet, geplante Schießzeiten während der Standdienstzeit beim Standdienst mindestens am Vortag  vor dem geplanten Schießtermin zu reservieren.

Ist keine Reservierung erfolgt, haben Mitglieder gegenüber zahlenden Kunden während Standdienstzeiten Nachrang bei der Nutzung von Schießständen und haben den Schießstand auf Aufforderung durch den Standdienst dem zahlenden Kunden zu überlassen!

Reservierte, aber nicht konsumierte Schießzeiten zu Standdienstzeiten werden grundsätzlich zu üblichen „Mietpreisen“ in Rechnung gestellt.